Die Anwendung des Copyright führt gerade im wissenschaftlichen Kontext häufig dazu, dass Inhalte, deren Präsentation für die Nachvollziehbarkeit darauf aufbauender Erkenntnisse eigentlich unverzichtbar ist, in Publikationen nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden dürfen. Fast immer steht die Frage im Raum, welche Verwendung noch vom Zitatrecht gedeckt ist. Bisweilen ist auch unklar, ob ein Autor, dessen Werk verwendet werden soll, bereits mehr als 70 Jahre tot ist oder ob seine Rechte nach seinem Tod auf Dritte übergegangen sind. Jeder Autor (nicht nur) wissenschaftlicher Publikationen muss diese Regelung als massive Einschränkung empfinden, die letztlich und gerade in der Summe den Fortschritt der Wissenschaft erheblich behindert. Das Copyright muss daher als für den Wissenschaftsbetrieb ungeeignetes Lizenzmodell betrachtet werden.

VerbaAlpina fühlt sich daher verpflichtet, sämtliche von VerbaAlpina selbst erarbeiteten Inhalte in Übereinstimmung mit den sog. FAIR-Prinzipien und dem damit verbundenen Open Access Gedanken zur Nutzung durch Dritte frei zur Verfügung zu stellen. VerbaAlpina steht damit in einer Reihe von Initiativen und Institutionen, die sich derzeit für die Verbreitung und Durchsetzung dieses Ideals einsetzen (vgl. z.B. das Open Science Center der LMU). Hinsichtlich der Inhalte von VerbaAlpina besteht eine Einschränkung nur insofern, als Daten, die VerbaAlpina von Seiten Dritter übernommen hat und die restriktiveren Nutzungsbedingungen wie etwa dem Copyright unterliegen, auch von VerbaAlpina nur unter den entsprechenden Bedingungen weitergegeben werden. So können speziell einzelne Mediendateien im VA-Modul VA_MT, die VA aus externen Datenquellen bekommen oder erworben hat, dem Copyright unterliegen. Betroffene Objekte werden im Modul VA_MT individuell mit entsprechenden Merkmalen versehen. VerbaAlpina ist stets bemüht, die für einzelne Inhalte bestehenden Nutzungsbedingungen jeweils anzugeben, sofern diese nicht im Rahmen einer Open-Access-Lizenz genutzt werden dürfen. Sollten VerbaAlpina in diesem Zusammenhang Irrtümer unterlaufen – und dies gilt besonders für Urheberrechtsverletzungen – wird darum gebeten, VerbaAlpina unverzüglich darauf hinzuweisen. Entsprechende Inhalte werden von VerbaAlpina umgehend entfernt.

Sämtliche aus rechtlicher Perspektive im Sinne von Open Access uneingeschränkt nutzbaren Daten und Inhalte werden von VerbaAlpina unter eine Creative-Commons-Lizenz (CC) gestellt, die lediglich die Nennung des Urhebers sowie die Weitergabe unter den selben Bedingungen verlangt. Dies wird in der Nomenklatur von CC durch die Kürzel "BY" und "SA" ("share alike") zum Ausdruck gebracht. VerbaAlpina verzichtet bewusst auf das Verbot der kommerziellen Nutzung (CC-Kürzel "NC" – "non-commercial"), da dies sogar eine Weiterverwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unmöglich machen kann. Hauptproblem ist, dass selbst Rechtsexperten im Einzelfall nicht zuverlässig feststellen können, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt oder nicht. Dass die Nutzung von Inhalten im wissenschaftlichen Umfeld an einer durch die öffentliche Hand finanzierte Institution erfolgt, ist allein kein zwingendes Argument für eine nicht-kommerzielle Nutzung. Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur) hat dies in einem Vortrag über offene Lizenzen an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Jahr 2015 folgendermaßen formuliert (Hartmann 2015, Minute 15:28; für eine Transkription von Minute 13:06 bis Minute 23:56 s. den folgenden Link):

"Im Universitätsalltag und selbst bei Max Planck – die ja […] 100% öffentlich finanziert sind; wir sind laufend in Partnerschaften, Fördervereinen usw. und ich kann Ihnen nicht sagen 'wo beginnen kommerzielle Nutzungen, wo enden die?'"

Von der Nutzung der NC-Klausel rät auch das an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen beheimatete open access network ab (https://open-access.network/informieren/rechtsfragen/lizenzen, Abschnitt "Creative-Commons-Lizenzen", konsultiert am 17.08.2022).

Während die CC-Lizenzen der Version 3.0 auch an das deutsche Rechtssystem angepasst worden waren, wird seit der derzeit (2018) jüngsten Version 4.0 darauf verzichtet. Die daraus folgenden Konsequenzen sind für VerbaAlpina schwer einzuschätzen. Das Portal https://open-access.net/ meinte im Jahr 2018 dazu: "Derzeit noch unklar ist, wie es sich auswirkt, wenn die Standardlizenz in einer ausländischen Sprache zur Verfügung gestellt wird, die der Lizenznehmer nicht oder nicht sicher beherrscht" (https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/lizenzen/, konsultiert am 09.10.2018, am 17.08.2022 nicht mehr verfügbar). VerbaAlpina folgt der Praxis der Universitätsbibliothek der LMU und stellt ab der VA-Version 18_2 (Dezember 2018) sämtliche Inhalte, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fallen, unter die CC-Lizenz BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/). Alle älteren Versionen stehen in analogem Sinn unter der CC-Lizenz BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/).Auch der von VerbaAlpina entwickelte Softwarecode steht unter der Lizenz CC BY-SA (s. https://gitlab.lrz.de/verbaalpina/Verba-Alpina-Plugin/-/blob/master/LICENSE)
Das Lizenzierungssystem sowie die Zugriffsrechte der verschiedenen VA-Benutzergruppen werden durch die folgende Graphik dokumentiert: