Die Verwendung der sog. Digital Object Identifier (DOI) suggeriert die Existenz von "Digitalen Objekten". Bei der Entwicklung des Konzepts des DOI scheint jedoch im Wesentlichen eine von der technischen Dimension dominierte Vorstellung gewirkt zu haben. Bei dem DOI geht es hauptsächlich darum, eine im Internet existierende und mit einer URL versehene Ressource auch dann noch finden und ansprechen zu können, wenn sich die Domain der URL geändert hat. Eine präzise oder gar verbindliche Definition dessen, was ein Digital Object sei, ist damit jedoch nicht verbunden. Entsprechend sind die über URLs und DOIs erreichbaren Ressourcen hinsichtlich ihres Inhalts äußerst heterogen. Gemeinsam ist allen entsprechenden Instanzen lediglich, dass es sich jeweils um statische oder ad hoc erzeugte, aus technischer Sicht in sich konsistente und daher zweifelsfrei interpretierbare Daten oder Dateien handelt, die über Browser aufgerufen, dargestellt und/oder heruntergeladen werden können.
Für die Erzeugung echter Interoperabilität ist es jedoch unerlässlich, die technische Dimension des Konzepts DIGITAL OBJECT um eine inhaltliche zu ergänzen. Diese inhaltliche Dimension muss überdies einem verbindlichen strukturierenden System unterliegen, das in etwa vergleichbar wäre mit den kontrollierten Vokabularen, wie sie z.B. von den Bibliotheken zur inhaltlichen Erschließung von analogen und digitalen Beständen eingesetzt werden. Konkret wäre klar zu umreißen, welche Entitäten den Status eines Digital Object erhalten können, wie die logische innere Struktur dieser Objekte auszusehen hat und welches Benennungsschema angewendet werden soll. Wesentliche Voraussetzung für den nutzbringenden Einsatz eines entsprechenden Konzepts wäre sicherlich eine möglichst feine Granulierung von Datenbeständen. Erst dann ist eine effektive Vernetzung im Sinne echter Interoperabilität gewährleistet, wodurch sich die entsprechenden Maßnahmen als eine tragende Säule bei der Umsetzung der FAIR-Kriterien erweisen.
Die Entwicklung und Durchsetzung eines entsprechenden Systems bzw. darauf aufbauender Verfahren kann nicht von Einzelprojekten geleistet werden. Vielmehr sind hier wissenschaftspolitische Weichenstellungen unerlässlich, die z.B. der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) vornehmen könnte. Auch die derzeit (2020) entstehenden NFDI-Konsortien könnten auf die Entwicklung und Etablierung entsprechender Konventionen hinwirken.
VerbaAlpina definiert versuchsweise die im Projekt gesammelten morpho-lexikalischen Typen und Konzepte zusammen mit den jeweils verbundenen Metadaten als digitale Objekte. Zu diesem Zweck werden die entsprechenden Daten typ- bzw. konzeptweise in einzelnen, über URLs und in der Folge auch DOIs erreichbaren, Text-Dateien abgelegt. Diese Dateien werden außerdem von der UB der LMU übernommen. Dabei werden die Daten zusätzlich in schematisierten Metadatenformaten (DataCite für die generischen Metadaten, CIDOC-CRM für die inhaltliche Tiefenerschließung) erfasst, was schließlich zur Auffindbarkeit der digitalen Objekte auch über die Bibliothekskataloge führt.
Literatur: Hui 2012; Hui 2016; Krefeld 2018b .