Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der im Jahr 1991 zwischen den Anrainerstaaten des Alpenraums geschlossen wurde (eine Ausnahme stellt Slowenien dar, das aufgrund der politischen Umbrüche erst zwei Jahre später dem Abkommen beigetreten ist). Im Wesentlichen geht es um die grenzüberschreitende Entwicklung des Alpenraums in einer Reihe von definierten Sektoren bei gleichzeitigem Schutz des Naturraums. Innerhalb der Alpenkonvention existiert für jeden der definierten Sektoren ein sog. Durchführungsprotokoll, durch das die Planung von Maßnahmen innerhalb des jeweiligen Sektors erfolgt. Insgesamt bestehen zur Zeit (2018) knapp zehn Durchführungsprotokolle, z.B. für die Bereiche Tourismus, Berglandwirtschaft oder Naturschutz und Landschaftspflege. Jedes Durchführungsprotokoll muss von den Mitgliedsstaaten der Alpenkonvention gesondert ratifiziert werden. Bislang haben nicht alle Mitgliedsstaaten sämtliche Durchführungsprotokolle ratifiziert. Das beschlussfassende Organ der Alpenkonvention ist die sog. Alpenkonferenz, die im Schnitt alle zwei Jahre tagt. Alle zwei Jahre wechselt auch der Vorsitz in der Alpenkonvention von einem Mitgliedsstaat zu einem anderen. Ständiges koordinierendes Organ der Alpenkonvention ist das "Ständige Sekretariat" mit Sitz in Innsbruck und einer Außenstelle in Bozen/Bolzano.
Die Alpenkonvention ist einer der offiziellen Kooperationspartner von VerbaAlpina. Aus methodischer Sicht besitzt die Alpenkonvention für VerbaAlpina insofern eine besondere Bedeutung, als die von der Alpenkonvention vorgenommene geographische und auf administrativen Grenzen basierende Definition des Alpenraums ("Perimeter der Alpenkonvention") von VerbaAlpina übernommen und als Untersuchungsraum festgelegt wurde. Diese technisch-bürokratische Abgrenzung ist aus methodischer Sicht unumgänglich, auch wenn man angesichts fließender Übergänge der sprachlichen und kulturellen Realität auf diese Weise in vielfacher Hinsicht nicht wirklich gerecht wird. Als Beispiel sei hier das in der Schweiz gelegene Emmental genannt, das sich knapp außerhalb der Grenzen der Alpenkonvention befindet und daher nicht von VerbaAlpina berücksichtigt wird, obwohl es mit seiner Milchwirtschaft den entsprechenden Wirtschaftsformen des Alpenraums sehr ähnlich ist. Auf der anderen Seite reicht das Gebiet der Alpenkonvention gerade im bayerischen Alpenvorland weit in die Ebene und damit in Regionen hinaus, die weit weniger mit den Verhältnissen im gebirgigen Bereich der eigentlichen Alpen vergleichbar sind als etwa das Emmental.